Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”

Wir helfen Ihnen gerne!

Schwanger ?

Für schwangere Frauen in Notlagen stellt die Bundesregierung über die Bundesstiftung “Mutter- und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” (kurz: Busti) Geld zur Verfügung, um finanzielle Unterstützung zu leisten.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Busti  muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Um Mittel aus der Stiftung  Mutter- und Kind  zu erhalten, müssen die Einkommensverhältnisse offen gelegt werden.

Voraussetzungen für die Hilfe sind

  • bestehende Schwangerschaft
  • finanzielle Notlage
  • Wohnsitz in Deutschland

Die Beantragung ist pro Kind nur einmal möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe.

Die Mittel der Bundesstiftung können für Aufwendung, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt entstehen, verwendet werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, dieses Geld zu beantragen.

Weitere Informationen finden sie unter:
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

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