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Scheidungsmediation für eine Trennung ohne Feindschaft

Krise durch Trennung oder Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung verursacht in der Regel heftigste Konflikte und Verletzungen:
  
                  

  • über sinnvolle Regelungen kann nicht mehr miteinander verhandelt werden.     

  • Rechtsanwälte werden eingeschaltet und müssen um Gewinn und Niederlage kämpfen.    

  • Kinder geraten zwischen die elterlichen Fronten.     

  • Die geschiedenen Eltern können auch in der Zukunft kaum noch miteinander reden und im Interesse der Kinder Absprachen treffen.     

 
Hilfe durch Mediation

Als Alternative zu einer Verrechtlichung des Konflikts gibt es ein hilfreiches Gegenmodell - die Mediation:
           

  • Mediation ist ein aussergerichtliches Vermittlungsverfahren zur Konfliktregelung.     

  • Neutrale Mediatoren schaffen eine kontruktive Gesprächsatmosphäre, die es den Streitparteien ermöglicht, ihre Konflikte kooperativ, fair, selbstbestimmt und einvernehmlich zu regeln.     

  • Die Kinder werden einbezogen.     

  • Ohne Feindschaft gelingt es leichter, Absprachen für die Kinder zu treffen.     

     
Ablauf der Mediation

Eine Mediation umfasst ca. fünf bis zehn Gesprächstermine von 1 1/2 Stunden, an denen stets beide Partner teilnehmen. Das Verfahren verläuft in fünf Stufen:
    

  1. Stufe: Einführung in die Regeln der Mediation und Abschluss eines Mediationsvertrages.     

  2. Stufe: Sämtliche Fragen, für die eine Klärung gewünscht wird, werden besprochen. Eine einmalige Rechtsberatung ist in der Regel ausreichend und wird getrennt (parteiliche Beratung) wahrgenommen.     

  3. Stufe: Es folgt die Konfliktberatung und Förderung der Kooperation.     

  4. Stufe: Im Wissen über die Rechtslage entwickeln die Partner Lösungsideen für ihre individuelle Situation und treffen Vereinbarungen, die sie in einer Testphase ausprobieren können.     

  5. Stufe: Die Ergebnisse werden in einem Kontrakt festgehalten, vom Notar oder Anwalt überprüft und in eine rechtsverbindliche Form gebracht.     

     
Grundregeln der Mediation
                    

  • Mediation ist freiwillig. Sie kann jederzeit von einer Seite beendet werden.     

  • Es besteht Bereitschaft, fair und gerecht miteinander zu verhandeln.     

  • Es besteht Bereitschaft zur Information und Offenheit, d.h. alle entscheidungsrelevanten Fakten einzubringen.     

  • Gespräche in der Mediation sind vertraulich, d.h. Mediatoren dürfen in einem gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen benannt werden.     

  • Keine Gleichzeitigkeit von Mediation und Streitverfahren, d.h. ein laufendes Verfahren muss über die Dauer der Mediation eingefroren werden.     

  • Neutralität und Vertraulichkeit auf Seiten der Mediatoren.     

     
Wenn Sie sich für eine Scheidungsmediation interessieren, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle.