Scheidungsmediation für eine Trennung ohne Feindschaft |
|
Krise durch Trennung oder Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung verursacht in der Regel heftigste Konflikte und Verletzungen:
-
über sinnvolle Regelungen kann nicht mehr miteinander verhandelt werden.
-
Rechtsanwälte werden eingeschaltet und müssen um Gewinn und Niederlage kämpfen.
-
Kinder geraten zwischen die elterlichen Fronten.
-
Die geschiedenen Eltern können auch in der Zukunft kaum noch miteinander reden und im Interesse der Kinder Absprachen treffen.
Hilfe durch Mediation
Als Alternative zu einer Verrechtlichung des Konflikts gibt es ein hilfreiches Gegenmodell - die Mediation:
-
Mediation ist ein aussergerichtliches Vermittlungsverfahren zur Konfliktregelung.
-
Neutrale Mediatoren schaffen eine kontruktive
Gesprächsatmosphäre, die es den Streitparteien ermöglicht, ihre
Konflikte kooperativ, fair, selbstbestimmt und einvernehmlich zu
regeln.
-
Die Kinder werden einbezogen.
-
Ohne Feindschaft gelingt es leichter, Absprachen für die Kinder zu treffen.
Ablauf der Mediation
Eine Mediation umfasst
ca. fünf bis zehn Gesprächstermine von 1 1/2 Stunden, an denen stets
beide Partner teilnehmen. Das Verfahren verläuft in fünf Stufen:
-
Stufe: Einführung in die Regeln der Mediation und Abschluss eines Mediationsvertrages.
-
Stufe: Sämtliche Fragen, für die eine Klärung gewünscht
wird, werden besprochen. Eine einmalige Rechtsberatung ist in der Regel
ausreichend und wird getrennt (parteiliche Beratung) wahrgenommen.
-
Stufe: Es folgt die Konfliktberatung und Förderung der Kooperation.
-
Stufe: Im Wissen über die Rechtslage entwickeln die
Partner Lösungsideen für ihre individuelle Situation und treffen
Vereinbarungen, die sie in einer Testphase ausprobieren können.
-
Stufe: Die Ergebnisse werden in einem Kontrakt
festgehalten, vom Notar oder Anwalt überprüft und in eine
rechtsverbindliche Form gebracht.
Grundregeln der Mediation
-
Mediation ist freiwillig. Sie kann jederzeit von einer Seite beendet werden.
-
Es besteht Bereitschaft, fair und gerecht miteinander zu verhandeln.
-
Es besteht Bereitschaft zur Information und Offenheit, d.h. alle entscheidungsrelevanten Fakten einzubringen.
-
Gespräche in der Mediation sind vertraulich, d.h.
Mediatoren dürfen in einem gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen
benannt werden.
-
Keine Gleichzeitigkeit von Mediation und Streitverfahren,
d.h. ein laufendes Verfahren muss über die Dauer der Mediation
eingefroren werden.
-
Neutralität und Vertraulichkeit auf Seiten der Mediatoren.
Wenn Sie sich für eine Scheidungsmediation
interessieren, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle.
|